AFKzV: Verbindliche Empfehlung für die Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen für die Länder

Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz hat während seiner Sitzung am 19. und 20. September 2012 die von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF Bund) vorgelegten »Empfehlung_für die Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen«, welche unter der Mitwirkung von DREHLEITER.info entstanden war, beraten und den Ländern empfohlen, die Empfehlung und den enthaltenen Musterausbildungsplan bei der Ausbildung von Maschinisten von Hubrettungsfahrzeugen (z. B. in Lehrgängen) zu beachten.

Gegenüber der AGBF-Empfehlung sind von einer eigens eingerichteten Projektgruppe leichte Änderungen vorgenommen worden. So wurden wenige detaillierte, teilweise speziell auf die Berufsfeuerwehren ausgerichtete Inhalte gestrichen.

Beibehalten wurde entgegen dem Wunsch der Werkfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) die Besatzungsstärke, sodass auf dem Hubrettungsfahrzeug mindestens zwei ausgebildete Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge ausrücken müssen.

Der Musterausbildungsplan sieht mindestens 35 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht vor, der nicht nur Grundlagen und Technik behandelt, sondern auch die Einsatztaktik und Einsatzgrundsätze – die HAUS-Regel – mit abdeckt.
Sechs Unterrichtseinheiten »Einsatzübungen« dienen dazu, die erworbenen Kenntnisse zu vertiefen.

Ob der Musterausbildungsplan in Zukunft einmal Eingang in die Feuerwehr-Dienstvorschriften findet, ist nach Angaben des AFKzV-Vorsitzenden Gunnar Milberg offen. Dies wird zu gegebener Zeit, beispielsweise bei der Überarbeitung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2, zu beraten sein, sagte er gegenüber DREHLEITER.info.

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