Alle Jahre wieder…..wird mit Drehleitern oder Hubarbeitsbühnen der Feuerwehren Weihnachtsbeleuchtung in vielen Städten und Gemeinden angebracht. Denn wir alle erfreuen uns zur Weihnachtszeit an geschmückten und beleuchteten Innenstädten.
Heute vor genau 12 Jahren, am 25.11.2002, ist es zu einem tödlichen Unfall beim Aufhängen von Weihnachtsbeleuchtung in der hessischen Kleinstadt Reichelsheim gekommen. Ein LKW-Fahrer hat dabei offenbar den Abstand zu der Drehleiter falsch eingeschätzt und diese mit seinem Gliederzug touchiert. Dabei wurden die beiden Männer, die im Korb der Drehleiter arbeiteten, herausgeschleudert. Einer der beiden wurde bei dem Sturz so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. DREHLEITER.info hat darüber berichtet.
Wir möchten den Jahrestag dieses tödlichen Unfalls nutzen, um für das Thema „Nutzung einer Drehleiter für das Anbringen von Weihnachtsbeleuchtung“ zu sensibilisieren.
Beachten Sie dabei die folgenden Punkte:
- Folgende Frage sollte vorab gestellt werden: Muss ein Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr für das Anbringen von Weihnachtsbaumschmuck oder Lichterketten verwendet werden? Ist dies Aufgabe der Feuerwehr?
- Wird ein Hubrettungsfahrzeug genutzt, ist eine umfassende Sicherung gegen den fließenden Verkehr sicherzustellen (Einschalten des Fahrlichts, der Verkehrswarneinrichtung, Warnblinker, Aufstellen von Verkehrsleitkegeln, Warnblitzleuchten, Faltsignalen)
- Alle eingesetzten Kräfte müssen die persönliche Schutzausrüstung und Warnwesten tragen.
- Der Hauptsteuerstand des Hubrettungsfahrzeugs ist während des Einsatzes permanent zu besetzen.
- Die Korbbesatzung sichert sich zwingend mit einem zugelassenen Gutsystem gegen Absturz durch ein Herausfallen/Herausschleudern.
Wir wünschen eine unfallfreie Vorweihnachtszeit.
Die gezeigte Art der Sicherung mit dem Bandfalldämpfer ist nicht sachgemäß!
Offensichtlich ist der zweite Karabiner der Y-Sicherung an einer seitlichen Öse des Auffanggurtes befestigt. Im Sturzfall wird der Bandfalldämpfer daran gehindert, komplett aufzureißen, da das zweite Ende der Y-Sicherung eine Art „Bypass“ bildet. Dadurch kann die Sturzenergie nicht vollständig absorbiert werden.
Das Problem kann behoben werden, wenn entweder beide Karabiner am Korb befestigt oder der zweite Karabiner einfach in den ersten Karabiner eingehängt würde.
Das Y-Element mit Falldämpfer ist dafür ausgelegt, mit einem einzelnen Halte-Element die volle Funktion sicherzustellen. Der zweite Karabiner darf dabei nicht im Auffanggurt eingehakt sein, um ein Ausreissen der vollen Länge des Falldämpfers nicht zu verhindern. Leider ist dies auf dem gezeigten Bild nicht wirklich deutlich zu erkennen.
Es entsteht durch die Verwendung lediglich eines Elements am Anschlagpunkt keine Schwächung des gesamten Systems in der gezeigten Weise, das bestätigt auch eine nochmalige Nachfrage bei einem Petzl-Fachhändler.
Alles richtig. Die Y schlinge mit Bandfalldämpfer ist jedoch ein Auffangsystem. Hier entstehen theoretisch Kräfte am Anschlagpunkt von bis zu 6 KN. In der Praxis bis zu 4,5 KN. Angeschlagen wird aber an Haltepunkten. Diese sind nur für 3 KN ausgelegt und für Auffangsysteme nicht zugelassen. Hier sollte man den Dl Hersteller fragen, der kennt die Problematik. Das Thema ist im Bereich der gewerblich genutzten HUbarbeitsbühnen bekannt. Hier wurden spezielle Auffangsysteme entwickelt , welche nur max. 3 KN in den Haltepunkt einleiten . Ich sehe hier für die Zukunft noch viel Entwicklungspotential im Bereich der Drehleitern, denn wer A sagt muss auch B sagen.
2021
Der Stand der Technik hat sich geändert!
Das sichern mit Absturzsicherung im Korb einer Drehleiter ist nur noch mit Auffangurt und Auffangsystem zugelassen. Der Feuerwehrhaltegurt und das integrierte System darf nicht mehr verwendet werden.
Es ist nach Gefährdungsbeurteilung auch möglich, keine zusätzlichen Absturzsicherungsmaßnahmen zu verwenden.
Quelle:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4118