Die Unfallkasse Sachsen hat DREHLEITER.info über einen Unfall in Kenntnis gesetzt, bei dem im Bundesland Sachsen (der genaue Ort wird aus Datenschutzgründen nicht genannt) ein Feuerwehrangehöriger beim Besteigen des Hubrettungsauslegers verletzt wurde.
Der Unfallbericht der Unfalkasse Sachsen, der DREHLEITER.info zur Verfügung gestellt wurde:
Schwerer Unfall beim Besteigen eines Hubrettungsfahrzeuges DLK 18-12
Bei einer Großübung wurde u.a. der Transport verletzter Personen aus einem Wohnhaus über ein Hubrettungsfahrzeug DLK 18-12 der Feuerwehr trainiert.
Während die Korbbesatzung eine Krankentrage (des RTW) in Position brachte, befand sich der Drehleitermaschinist auf dem Hauptsteuerstand.
Nach eigenen Angaben begab er sich kurzzeitig in das Fahrerhaus der DLK. In diesem Moment hörte er wie über Lautsprecher der Einsatz des NEF sowie des RTW bekannt gegeben wurde.
In der Annahme, dass der RTW die Krankentrage der Drehleiter (die an der Seite angebracht ist) benötigt, bestieg der Maschinist den Leiterpark, ohne vorher Sprossengleichheit herzustellen oder die Maschine ganz auszuschalten (Not-Stop).
Da die Korbbesatzung mit der Übernahme der Krankentrage von der Fensterbrüstung einer Wohnung auf die Drehleiter beschäftigt war, stand sie zu diesem Zeitpunkt mit dem Rücken zum Leiterpark und konnte diesen nicht einsehen. Unmittelbar nachdem die Trage auf dem Korb befestigt war, wurde von der Korbbesatzung Sprossengleichheit ausgelöst.
Dies hatte zur Folge, dass der Drehleitermaschinist auf dem zusammenfahrenden Leiterpark so eingeklemmt wurde, dass er sich schwere Quetschungen des rechten Fußes mit einer großen Weichteilwunde und eine Fraktur des Fußwurzelknochens zuzog.
Unfallursachen:
- Betreten des Gefahrenbereiches des zusammenfahrenden Leiterparks
- keine Sprossengleichheit vor dem Besteigen hergestellt
- Maschine nicht ausgeschaltet (Not-Stop)
Um ähnliche Unfälle in Zukunft zu vermeiden, ist gemäß § 17 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ beim Besteigen des Leiterparks von Hubrettungsfahrzeugen durch geeignete Maßnahmen zu sichern, dass Feuerwehranghörige nicht verletzt werden.
Das sichere Tätigwerden ist dann möglich, wenn die Bedienungsanleitung des Herstellers eingehalten wird. Demnach darf die Drehleiter nur bei Sprossengleichheit bestiegen werden. Eine bestiegene Drehleitern darf nicht bewegt werden.
Stand: 16.08.2005