Die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg hat uns über einen Unfall informiert, der im Mai 1999 im Bundesland Brandenburg (der genaue Ort wird aus Datenschutz-Gründen nicht genannt) einen Feuerwehrangehörigen tödlich verletzt hat.
Aktennotiz der FUK Brandenburg, die der Unfalluntersuchung entnommen wurde:
Tödlicher Unfall beim Umgang mit einer Drehleiter
Bei Arbeiten an der Beleuchtungsanlage im Außenbereich eines Feuerwehrgebäudes mit Hilfe eines Hubrettungsfahrzeuges (DLK 23-12, Typ IVECO, Baujahr 1995) wurde der Kopf des im Korb befindlichen Feuerwehrangehörigen zwischen dem Handlauf des Geländers und dem darüber befindlichen waagerecht liegenden Gebäudeteil tödlich eingequetscht.
Den Aussagen des Maschinisten (Hauptsteuerstand) zufolge soll sich der Unfall folgendermaßen ereignet haben:
Der Korb war nur durch den Verunglückten besetzt. Der Maschinist hatte den Korb in Arbeitsstellung ausgefahren und war dann vom Fahrzeug abgestiegen, um Handreichungen vorzunehmen. Damit war der Hauptsteuerstand kurzzeitig unbesetzt.Im Moment des Unfalls hatte sich der Maschinist gerade mit dem Rücken zum Korb befunden, um Gegenstände (Leuchtstofflampen) abzustellen bzw. aufzunehmen, als er das Geräusch des Unfalls vernahm. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Korb von oben mit Hilfe der Korbsteuerung durch den Verunglückten selbst gefahren. Dabei hatte er sich mit dem Kopf über den Geländerrand gebeugt (er schaute gerade nach unten), ohne die über ihm befindliche Gefahr wahrzunehmen, wodurch der Unfall passierte.
Die Unfalluntersuchung ergab folgende Feststellungen:
- Der Leiterpark wurde regelmäßig jährlich vom Hersteller (Aufbau), von der DEKRA (Fahrgestell – Verkehrssicherheit) sowie von der Landesprüfstelle überprüft. Auch nach dem Unfall wurde die Technik umgehend erneut überprüft. Alles war in Ordnung.
- Die Maschinisten hatten die entsprechende Qualifikation zum Bedienen des Hubrettungsfahrzeuges („Sonderlehrgang für Maschinisten der Drehleiter“). Regelmäßig erfolgten Unterweisungen der Maschinisten. Hierbei wurden auch die Inhalte der Bedienungsanleitung des Herstellers des Hubrettungsfahrzeugs behandelt.
- Sowohl bei der Ausbildung in der Landesfeuerwehrschule als auch in der Bedienungsanleitung der Drehleiter wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich der Hauptsteuerstand zu besetzen ist, wenn sich Personen im Korb aufhalten.
- Der Leiterkorb verfügt über keinen Personenschutz, der jede Leiterbewegung unverzüglich und ohne Nachlauf unterbricht, sobald Kräfte auf den Korb einwirken, die für Menschen gefährlich werden können (die Leiter entsprach in der vorliegenden Ausführung der DIN 14701/1). Die vorhandene Anstoßsicherung, die die Technik vor Schaden bewahren soll, spricht erst bei größeren Kräften an.
- Die (gefahrbringende) Korbbewegung wird vom Korb aus mittels Joysticks gesteuert. Ein Loslassen dieser Sticks hat aber nicht die abrupte Unterbrechung der Leiterbewegung zur Folge (das ist offenbar so gewollt, damit die Nickbewegung des Korbes bei ausgefahrener Leiter reduziert ist), sondern der Nachlaufweg kann noch 40 cm betragen.
- Eine Totmannsteuerung ist u. a. über einen Fußtaster im Korb vorhanden. Diese muss im Gefahrfall losgelassen werden. Ob aber dieser sonst nicht betätigte Schalter im Gefahrfall eingesetzt wird, ist zu bezweifeln.
- Neben den Joysticks ist für den Bediener oder eine zweite Person am Schaltpult des Korbes ein Not-Aus-Taster (Pilztaster) vorhanden.
Der Unfall hatte offensichtlich menschliches Fehlverhalten als Ursache.
In der Korrespondenz zum oben geschilderten Unfallhergang zwischen DREHLEITER.info und der FUK Brandenburg stellte sich ebenfalls heraus, dass der verunglückte Feuerwehrangehörige im Korb zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Helm getragen hatte.
Stand: 26.07.2005