Die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg hat uns über einen Unfall informiert, der im Mai 1999 im Bundesland Brandenburg (der genaue Ort wird aus Datenschutz-Gründen nicht genannt) einen Feuerwehrangehörigen tödlich verletzt hat.

Aktennotiz der FUK Brandenburg, die der Unfalluntersuchung entnommen wurde:

Tödlicher Unfall beim Umgang mit einer Drehleiter

Bei Arbeiten an der Beleuchtungsanlage im Außenbereich eines Feuerwehrgebäudes mit Hilfe eines Hubrettungsfahrzeuges (DLK 23-12, Typ IVECO, Baujahr 1995) wurde der Kopf des im Korb befindlichen Feuerwehrangehörigen zwischen dem Handlauf des Geländers und dem darüber befindlichen waagerecht liegenden Gebäudeteil tödlich eingequetscht.

Den Aussagen des Maschinisten (Hauptsteuerstand) zufolge soll sich der Unfall folgendermaßen ereignet haben:

Der Korb war nur durch den Verunglückten besetzt. Der Maschinist hatte den Korb in Arbeitsstellung ausgefahren und war dann vom Fahrzeug abgestiegen, um Handreichungen vorzunehmen. Damit war der Hauptsteuerstand kurzzeitig unbesetzt.Im Moment des Unfalls hatte sich der Maschinist gerade mit dem Rücken zum Korb befunden, um Gegenstände (Leuchtstofflampen) abzustellen bzw. aufzunehmen, als er das Geräusch des Unfalls vernahm. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Korb von oben mit Hilfe der Korbsteuerung durch den Verunglückten selbst gefahren. Dabei hatte er sich mit dem Kopf über den Geländerrand gebeugt (er schaute gerade nach unten), ohne die über ihm befindliche Gefahr wahrzunehmen, wodurch der Unfall passierte.

Die Unfalluntersuchung ergab folgende Feststellungen:

Der Unfall hatte offensichtlich menschliches Fehlverhalten als Ursache.
In der Korrespondenz zum oben geschilderten Unfallhergang zwischen DREHLEITER.info und der FUK Brandenburg stellte sich ebenfalls heraus, dass der verunglückte Feuerwehrangehörige im Korb zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Helm getragen hatte.

Stand: 26.07.2005

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