In einem Hotel in Trier (RP) gibt es keinen zweiten Rettungsweg. Das Hotel hat nur ein Treppenhaus und die örtliche Drehleiter kommt nur bis zum 4. Stock am Gebäude. Daher hat das Aufsichtsamt eine Nutzung ab dem 5. Stock untersagt.
Das Gebäude verfügt über 14 Stockwerke. Mit der Einschränkung nach der Untersagung waren nur noch 46 der 216 Zimmer nutzbar. Nicht mehr wirtschaftlich, daher wird der Betrieb eingestellt.
Im Mai 2012 gab es eine Übung mit der Drehleiter an dem Hotel. Dabei stellte man fest, dass man nicht alle Zimmer erreichen konnte.
Meldung auf volksfreund.de
weiterer Bericht auf volksfreund.de
Meldung auf 16vor.de
War diese bauliche Anlage bereits zur Zeit der Baugenehmigung als Beherbergungsbetrieb ausgewiesen oder wurde durch den jetzigen Betreiber (Hotelier) letztendlich eine Nutzungsänderung der baulichen Anlage beantragt und diese wohl auch behördlich genehmigt ?
Wenn ja, dann frage ich mich, warum erst relativ spät festgesteltt wurde, dass es sich hier wohl um ein Hochhaus (Hochhaus im Sinne der BauO) handelt und gemäß BauO (Brandschutz) eine Rettung von Menschen – insbesondere aus höher gelegenen Etagen – nicht in jedem Fall möglich ist und sich die Notwendigkeit eines 2. Rettungsweges, baulicherseites errichtet, nahezu aufdrängt. In wie weit man hier mitunter auch mit anderen Brandschutztechnischen Maßnahmen eine Abhilfe hätte schaffen können (z.B. Überdruckbelüftung des notwendigen Treppenraumes im Brandfall), wäre diskutabel, verlangt jedoch erhebliche Investitionen vom Eigentümer.
Es wäre nicht das erste Mal, wenn im Rahmen eines entsprechenden Schadenfeuers und ggf. zu beklagenden Opfern das Fehlen eines 2. Rettungsweges die Opferzahl beeinflusst hat.
Die zuständige Feuerwehr hätte mit ihrer DL, so diese ggf. die zu überwindenden Höhenunterschiede dennoch bewerkstelligen könnte, das Gebäude nicht allseitig und gleichzeitig anleitern können. Vermutlich existieren am Gebäude allseitig Nutzungseinheiten mit Fenstern an denen sich mitunter Perosnen im Gefahrenfall bemerkbar machen würden.
Insofern unterstütze ich aus meiner Sicht wenigstens die behördliche Anordnung, den Hotelbetrieb auf eine definierte Geschosshöhe zu beschränken.
Es hat sich aber nun bereits erledigt und der Hotelbetrieb ist/wird eigestellt.