Im Mai 2013 erlitt die Drehleiter der Feuerwehr Rotenburg (Fulda/Hessen) bei einem Brand einen Totalschaden. Die Feuerwehr sprach sich nach intensiver Prüfung für die Beschaffung einer Hubarbeitsbühne aus. Eine Bezuschussung lehnte das Land Hessen jetzt aber ab.
DREHLEITER.info berichtete über den Brand eines Sägewerkes, bei dem die Drehleiter der Feuerwehr einen Totalschaden erlitt. Bei dem Einsatz wurde damals auch ein Feuerwehrmann leicht verletzt.
Drehleiter bei Brandbekämpfung in einem Sägewerk stark beschädigt – Maschinist verletzt! und Nach Großbrand – Drehleiter wahrscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden.
Die anstehende Ersatzbeschaffung beschäftigte eine Arbeitsgruppe der Feuerwehr rund fünf Monate. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass die Beschaffung eines Teleskopmastes wirtschaftlicher und taktisch gesehen besser sei. Darum beantragte man die Bezuschussung eines solchen Fahrzeuges heißt es in einem Pressebericht. Doch das Land Hessen lehnte diese Bezuschussung nun ab.
Durch die historische Altstadt sei der Mast im Vorteil meint die Feuerwehr. Auf der facebook Seite der Feuerwehr äußert man sich enttäuscht über dieses Ergebnis.
Meldung auf osthessen-news.de
Meldung bei facebook Feuerwehr Rotenburg a. d. Fulda
Meldung der hersfelder-zeitung.de
hallo ! natürlich habe ich keinen einblick in diesen vorgang, in der din en 14043 (Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren; Deutsche Fassung prEN 14043:2010) steht u.a.
„…Der Anwender dieses europäischen Norm-Entwurfs wird darauf hingewiesen, dass länderspezifische Vorgaben des Baurechts hinsichtlich der Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken sowie DIN 14090 gelten, die Auswirkungen auf die Konstruktion hinsichtlich zum Beispiel Abmessungen, Fahrzeuggesamtmasse und Achslasten von Hubrettungsfahrzeugen haben.“
möglicherweise ist das ein grund warum der antrag abgelehnt wurde. denn das gewicht ist doch höher als bei einder dla(k). somit müßten im stadt(-einzugs)gebiet die entsprechenden standflächen überprüft und nachgebessert werden – wer trägt die kosten ? insgesamt ist es aber ein „dauerbrenner“ über den es sich immer streiten lässt : pro/contra dl und hub !
Absolut richtig was mein „Vor-Kommentator“ hier geschrieben hat. Aus diesem Grund wurde der Fokus auch auf eine 16 t Variante gelegt. Das beantragte Fahrzeug erfüllte sämtliche Vorgaben der Technischen Richtlinie des Landes, der DIN 14043 – soweit anwendbar und die Vorgaben gem. der Hess. Bauordnung. Ein Einsatz auf Feuerwehraustellflächen war somit vollumfänglich gewährleistet. Die Entscheidung für ein Teleskopgelenkmastfahrzeug war aufgrund der engen Altstadtstruktur gefallen. Test beider Typen (Drehleiter – aller Hersteller und Teleskopgelenkmastfahrzeuge – aller Hersteller) wurden an ehemaligen Einsatzstellen in der Altstadt durchgeführt. Der Typ Teleskopgelenkmast zeigte Vorteile in der Beweglichkeit. Er dreht halt dort noch wo er mit den Spiegeln rein passt. Das Land Hessen hat gegen den Teleskopgelenkmast enschieden, da die Rüstzeit ca. 50-60 Sekunden langsamer ist als eine vergleichbare Drehleiter (Drehleiter ca. 60 Sekunden, Teleskopgelenkmast ca. 110-120 Sekunden). Weiterhin ist lt. Meinung des HMDI die Leiter nur eine „Notleiter“ und ein Übersteigen am zwischen Gelenk und Gelenkarm zu gefährlich.
Hier 2 Beispiele ausgelieferter Fahrzeuge :
http://bos-fahrzeuge.info/V109125
http://www.feuerwehrinduesseldorf.com/neu/Feuerwehren%20im%20Kreis%20Neuss/Loeschzug%2010%20Feuerwehr%20Neuss/01-TM23-01%20%20Feuerwehr%20Neuss.html
Eine „Eierlegende Wollmilchsau“ gibt es halt nicht. Die Beschaffung sollte jedoch nach den „örtlichen Gegebenheiten“ erfolgen. So steht es sogar im Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG).
Man muss sich aber nicht unbedingt daran halten. Das gilt ja nur für andere !