Der gemeinsame Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund) und des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) hat im Dezember 2011 eine Stellungnahme zu der geplanten Ersatzbeschaffung von Anhängeleitern bei Feuerwehren der Risikoklasse B 2 in Rheinland-Pfalzveröffentlicht.
Hubarbeitsbühnen nach dem (unveröffentlichten) Pflichtenheft RLP, z.B. Metz B18 auf 3,5 t Fahrgestell, wie sie bereits Mitte 2011 vorgestellt wurden, werden von AGBF und DFV kategorisch abgelehnt.
Stellungnahme Fachausschuss Technik
Das Pflichtenheft Rheinland-Pfalz wurde bisher nicht veröffentlicht, allerdings kann aus der Stellungnahme des FA Technik geschlossen werden, dass dieses der Technischen Richtlinie 14 des Landes Rheinland-Pfalz (TR 14 RP) von 2009 in wesentlichen Punkten zuwider laufen würde.
Die Ablehnung des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren dieser für eine effektive und sichere Menschenrettung ungeeigneten Hubarbeitsbühnen, ist aus unserer Sicht der einzig richtige Weg und kann nur unterstützt werden.
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