Sicherung gegen Absturz, gegen ein Herausfallen aus dem Korb eines Hubrettungsfahrzeugs wird immer wieder kontrovers diskutiert. Muss man sich sichern? Muss man nicht? Soll man doch?
DREHLEITER.info engagiert sich seit 2007 für eine zweckmäßige Sicherung in Rettungskörben von Drehleitern und Hubarbeitsbühnen.
Jetzt hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) einen regulativen Rahmen für eine »Absturzsicherung im Korb einer Drehleiter« veröffentlicht.
Das Thema Sicherung im Korb ist mindestens so alt, wie es DREHLEITER.info gibt. Wir haben bereits in den ersten Versionen der HAUS-Regel auf den Sinn einer zusätzlichen Sicherung gegen ein Herausfallen, gegen Absturz mithilfe des Feuerwehr-Haltegurtes hingewiesen.
2007 wurden durch einen Normeinspruch, den wir im entsprechenden Normenausschuss des DIN eingereicht hatten, Haltepunkte für das Anschlagen von Sicherungen verpflichtend vorgeschrieben.
Jetzt hat die DGUV mit FBFHB-029 „Absturzsicherung im Korb einer Drehleiter“ einen klaren regulativen Rahmen veröffentlicht, der die richtige Sicherung für Korbbesatzungen gegen einen Absturz beschreibt und durch den andererseits das Arbeiten mit Sicherung nicht be- oder verhindert wird.
Wichtigste Regelung dabei ist: Das vollständig geschlossene Geländer des Korbes einer Drehleiter ist geeignet, um Personen gegen Absturz zu sichern.
Zu diesem Grundsatz gibt es weitere Ergänzungen und auch Abweichungen, die in der DGUV-Veröffentlichung klar beschreiben sind.
Unser Fazit: Mit diesem DGUV-Papier gibt es einen eindeutigen, für alle Einsatzkräfte nachvollziehbaren regulativen Rahmen, wann ein zusätzlicher Schutz gegen Absturz aus dem Rettungskorb genutzt werden muss und wann die Umwehrung / das geschlossene Geländer des Korbes ausreichend ist.

Gut zu wissen…. gehören dann nicht mindestens zwei! entsprechende Ausrüstungssets normativ auf jede Drehleiter?!!.
Gerne erfahre ich auf diesem Weg auch mehr über die Höhensicherung außerhalb des Drehleiter (oder HAB-)-Korb.
Sind dort selbstaufrollende Höhensicherungsgeräte (mit Stahlseil!) für die Feuerwehr zulässig (ein Maschinist sichert mehrere FM!!)
Beschäftige mich gerade ebenfalls damit und meiner Meinung ja. Ein Höhensicherungsgerät wäre für top rope zulässig, vorausgesetzt ich kann nach dem Absturz den gesicherten ablassen. Das kann auch durch ein ausheben passieren. Das spart meines Erachtens nicht nur Zeit sondern reduziert auch Fehler die durch den doch sehr aufwändigen Aufbau der Absturzsicherung entstehen können. Ich finde ein kurzes Höhensicherungsgerät im Korb, bis 1,80 (zulässig für Hintertungsfahrzeuge) ebenfalls mehr als sinnvoll. Da der doch sehr antiquirierte hackengurt mehr als unpraktisch ist.